Ihre eigene Gesellschaft. Mitten im chinesischen Markt.
Mit einem Distributor oder per E-Mail aus Deutschland kommen Sie in China nur bis zu einem gewissen Punkt. Wir unterstützen Gründer, Mittelständler und Konzerne bei der Gründung einer Wholly Foreign-Owned Enterprise (WFOE), bei der Eröffnung des Firmenkontos und bei allem, was danach kommt – mit festen Paketen und schriftlichem Zeitplan.
Shenzhen · Shanghai · Peking · Wuhan · Hainan · Changsha Leistungsumfang und Verfügbarkeit bestätigen wir für Ihre Stadt und Tätigkeit.
01 / WARUM DEUTSCHE UNTERNEHMEN IN CHINA GRÜNDEN
Näher an Lieferanten und Kunden.
01
100 % Eigentum in den meisten Branchen
Viele Tätigkeiten erlauben vollständiges ausländisches Eigentum – ein chinesischer Joint-Venture-Partner ist dann nicht nötig. Bevor wir eine Struktur empfehlen, prüfen wir Ihren Geschäftszweck anhand der chinesischen Marktzugangsregeln.
02
Lieferkette direkt steuern
Eine eigene Gesellschaft kann Verträge schließen, Lieferanten in RMB bezahlen, Qualitätskontrollen durchführen und offizielle Rechnungen (Fapiao) ausstellen. Shenzhen ist das Zentrum der chinesischen Elektronik- und Fertigungsindustrie.
03
Chinesische Kunden richtig bedienen
Mit einer chinesischen Firma können Sie Kunden vor Ort Rechnungen stellen, Personal einstellen und Service in China anbieten, statt sich nur auf Handelsvertreter zu verlassen.
04
Der Weg nach China
Eine geeignete Gesellschaft kann den Antrag eines Gründers auf Arbeitserlaubnis unterstützen. Unser Paket aus Gründung und Visum verbindet beides in einem Plan – das Visum wird dennoch separat geprüft.
Gesellschafter Ihrer WFOE können Sie selbst oder Ihre bestehende deutsche Gesellschaft sein, etwa eine GmbH, UG oder AG. Beides ist üblich. Die Entscheidung beeinflusst, welche Unterlagen China verlangt und wie Gewinne in Deutschland besteuert werden – klären Sie sie früh mit Ihrem Steuerberater.
Sie halten die Anteile privat
Der einfachste Unterlagensatz: im Wesentlichen Passkopie, unterschriebene Formulare und Adressnachweis.
Dividenden an ausländische Privatpersonen unterliegen den chinesischen Regeln für Privatpersonen, begrenzt durch das DBA Deutschland–China.
In Deutschland gilt für Privatanleger grundsätzlich die Abgeltungsteuer, mit Anrechnung der chinesischen Quellensteuer nach den gesetzlichen Regeln.
Ihre deutsche Gesellschaft hält die Anteile
Benötigt werden Gesellschaftsunterlagen wie ein aktueller Handelsregisterauszug und die Satzung, apostilliert und ins Chinesische übersetzt.
Nach dem DBA sinkt die chinesische Quellensteuer auf Dividenden auf 5 %, wenn die Kapitalgesellschaft mindestens 25 % hält (sonst 10 %).
Bei der deutschen Kapitalgesellschaft sind die Dividenden nach § 8b KStG in der Regel zu 95 % steuerfrei (ab 10 % Beteiligung). Hinzurechnungsbesteuerung, Verrechnungspreise und ggf. die Mindeststeuer sollte Ihr Steuerberater prüfen.
Exportkontrolle und wirtschaftliche Sicherheit prüfen.
Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten im Januar 2025 empfohlen, Auslandsinvestitionen in Halbleiter, künstliche Intelligenz und Quantentechnologie zu überprüfen; zudem gelten EU-Exportkontrollen und Sanktionen. Die meisten Handels-, Einkaufs-, Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen sind nicht betroffen. Berührt Ihre Tätigkeit diese Bereiche, lassen Sie sich vor der Investition in Deutschland beraten.
Laden Sie unsere Vergleichsleitfäden herunter und sehen Sie, wie eine Gesellschaft in China im Vergleich zu anderen Standorten abschneidet.
STANDORTVERGLEICH · PDF
China vs. Deutschland
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China vs. Vietnam
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China vs. Thailand
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China vs. Frankreich
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China vs. Dubai
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China vs. USA
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China vs. Australien
PDF folgt in Kürze
Jedes Unternehmen ist anders – vergleichen Sie Regeln, Kosten und praktische Anforderungen für Ihre eigene Tätigkeit. Ein Leitfaden ist ein Ausgangspunkt; aktuelle Anforderungen erfordern eine Einzelfallprüfung.
03 / IHR PAKET
Zwei Pakete. Jede Leistung aufgeführt.
Gründen Sie Ihre Firma mit Bankkonto oder ergänzen Sie ein Arbeitsvisum für eine Person. Geschäftstätigkeit, Beteiligung, Räume und Anforderungen bestätigen wir, bevor wir Ihren Fall annehmen.
FIRMA GRÜNDEN · OHNE VISUM
Firmengründung & Bankkonto
Für Gründer und Unternehmen, die eine chinesische Gesellschaft mit Firmenkonto brauchen, aber kein Arbeitsvisum.
ca. 2.230 €einmalig, abgerechnet als 18.478 RMB
Inklusive virtuellem Büro für 1 Jahr
Leistungsumfang
Namensprüfung und Namensreservierung
Erstellung der Satzung (Articles of Association)
Virtuelles Büro für 1 Jahr
Mietvertrag
Einreichung der Gründung inkl. Behördengebühren
Firmenstempel (公章) und Finanzstempel (财务章)
Vorbereitung der Kontoeröffnungsunterlagen
VIP-Service bei der Kontoeröffnung
Separat einplanen: Buchhaltung und Steuererklärungen ab ca. 180 €/Monat (1.500 RMB). Ein Arbeitsvisum ist nicht enthalten. Ob die Adresse passt, hängt von Stadt und Tätigkeit ab; Verlängerungsbedingungen stehen im Angebot.
Für Gründer, die ihre Firma gründen und selbst in China leben und arbeiten möchten.
ca. 2.270 €einmalig, abgerechnet als 18.869 RMB
Inklusive Arbeitsvisum für 1 Person
Leistungsumfang
Namensprüfung und Namensreservierung
Erstellung der Satzung (Articles of Association)
Einreichung der Gründung inkl. Behördengebühren
Firmenstempel (公章) und Finanzstempel (财务章)
Vorbereitung der Kontoeröffnungsunterlagen
VIP-Service bei der Kontoeröffnung
Arbeitsvisum für 1 Person, Ziel: 1 Jahr Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis (vorbehaltlich Genehmigung)
Zusätzlich erforderlich: ein Serviced Office mit Mietvertrag und Eigentumsnachweis, ab ca. 360 €/Monat (3.000 RMB) je nach Stadt und Raum. Buchhaltung und Steuererklärungen ab ca. 180 €/Monat. Beides monatlich zahlbar. Ärztliche Untersuchung nicht enthalten.
Euro-Beträge sind Richtwerte auf Basis von 8,3 RMB = 1 €; Angebote und Rechnungen erstellen wir in RMB. Das Stammkapital ist Ihre Einlage in die eigene Gesellschaft und nicht Teil unseres Honorars. Branchenlizenzen, Apostillen, beglaubigte Übersetzungen, Kurierkosten und etwaige Umsatzsteuer auf unsere Leistungen weisen wir im Angebot aus. Banken und Ausländerbehörden entscheiden eigenständig.
Laufende Kosten im Blick.
Planen Sie neben der Gründung auch Adresse oder Büro, monatliche Buchhaltung und Steuererklärungen ein. Je nach Tätigkeit kommen Branchengenehmigungen oder Lohnabrechnung hinzu. Darauf weisen wir Sie bei der Prüfung Ihrer Pläne hin.
Pläne besprechen. Nennen Sie uns Staatsangehörigkeit, Tätigkeit, Wunschstadt, Gesellschafter und ob jemand in China arbeiten wird. Wir prüfen die Voraussetzungen und bestätigen das Paket, bevor wir den Fall annehmen.
Eckdaten festlegen. Firmenname, Geschäftszweck, Beteiligungsverhältnisse, Stammkapital, Organe und Geschäftsadresse.
Unterschreiben und apostillieren. Wir bereiten Gründungsformulare und Satzung vor. Sie unterschreiben, lassen Ihre deutschen Dokumente apostillieren und senden sie per Kurier an uns.
Gründung einreichen. Wir reichen den Antrag ein und beantworten Rückfragen der Behörde.
Lizenz, Stempel und Bankkonto. Nach der Genehmigung holen wir die Business License ab, lassen die Firmenstempel anfertigen, begleiten die Kontoeröffnung und erledigen die steuerliche Registrierung.
Geschäftsbetrieb aufnehmen. Holen Sie vor dem Start tätigkeitsbezogene Lizenzen ein. Enthält Ihr Paket ein Visum, folgen Arbeitserlaubnis, Z-Visum und Aufenthaltserlaubnis.
Planen Sie für die Registrierung rund 10–20 Werktage ein, sobald vollständige, geeignete Unterlagen und die Adresse vorliegen. Das ist ein Richtwert, keine behördliche Frist. Apostillen, Übersetzungen, Kurier, Bank, Sonderlizenzen und Visum können zusätzliche Zeit erfordern.
Die endgültige Checkliste passen wir an Beteiligungsstruktur, Stadt und Tätigkeit an. Die meisten deutschen Mandanten starten mit Folgendem.
Ihr Gründungsvorhaben
Einige Wunsch-Firmennamen und eine klare Beschreibung der Geschäftstätigkeit.
Gesellschafter, Beteiligungsquoten und geplantes Stammkapital.
Angaben und Ausweis des gesetzlichen Vertreters und weiterer Organe (Director, Supervisor).
Die geplante Geschäftsadresse mit Miet- oder Raumnachweis.
Ihre Nachweise
Gut lesbare Reisepasskopien der privaten Gesellschafter und Organe.
Bei einer deutschen Gesellschaft als Gesellschafter: aktueller Handelsregisterauszug, Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag und Nachweis der Vertretungsberechtigung, jeweils apostilliert.
Unterschriebene Antragsformulare, Satzung und Vollmachten.
Erforderliche Vorabgenehmigungen, Lizenzen und beglaubigte chinesische Übersetzungen.
So funktioniert die Apostille in Deutschland
Seit November 2023 erkennt China Apostillen aus anderen Vertragsstaaten an, darunter Deutschland. Für einen Handelsregisterauszug ist in der Regel das Land- oder Amtsgericht zuständig, für Bundesurkunden wie das Führungszeugnis das Bundesamt für Justiz. Private Dokumente müssen zuvor notariell beglaubigt werden. Stimmen Sie die genaue Liste mit uns ab, bevor Sie Apostillen beantragen.
Realistisches Stammkapital wählen
Ein allgemeines Mindestkapital gibt es nicht, das gezeichnete Kapital muss aber in der Regel innerhalb von fünf Jahren nach der Gründung eingezahlt werden (mit Ausnahmen). Wählen Sie einen Betrag, der zu Ihrem Businessplan passt und den Sie tatsächlich aufbringen können.
Für Bankkonto und Visum sind weitere Unterlagen nötig. Banken können Identitätsprüfung, Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten, Nachweise über Ihr Geschäft und einen persönlichen Termin verlangen. Eine Business License garantiert weder ein Bankkonto noch eine Arbeitserlaubnis.
Lehnt die chinesische Regierung Ihre Firmenregistrierung aus irgendeinem Grund ab, nachdem wir Ihren Fall geprüft und angenommen haben, erstatten wir Ihnen 50 % der an uns gezahlten Gesamtgebühr.
Die Garantie gilt für die Ablehnung des Registrierungsantrags. Sie ist unsere Erstattungszusage, kein Versprechen einer behördlichen Genehmigung.
Weitere Fragen? FAQ zur Firmengründung lesen ↗ Rechtliche Angaben geprüft am 29. Oktober 2026. Die Anforderungen hängen von Tätigkeit, Struktur und Standort ab.