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VISUM & ARBEITSERLAUBNIS CHINA FÜR DEUTSCHE

Einreisen ist einfach.
Arbeiten braucht einen Plan.

Deutsche Staatsangehörige können derzeit für kurze Geschäftsreisen visumfrei nach China einreisen. Wer dort leben und arbeiten will, braucht jedoch mehr. Wir helfen deutschen Gründern und Mitarbeitern, den richtigen Weg zu wählen, Unterlagen wie das apostillierte Führungszeugnis und Hochschulabschlüsse vorzubereiten und jede Antragsphase sicher zu durchlaufen.

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01 / WELCHES VISUM BRAUCHE ICH?

Chinas Visakategorien im Überblick.

Maßgeblich für die Kategorie ist der Hauptzweck Ihres Aufenthalts. Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die regulären Visa für das chinesische Festland. Unsere Pakete konzentrieren sich auf die beiden Visa, die deutsche Gründer am häufigsten benötigen: für die Beschäftigung und für mitreisende Familienangehörige.

Z

Erwerbstätigkeit

Für eine genehmigte Beschäftigung in China; in der Regel folgen Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis zu Arbeitszwecken.

S1 / S2

Angehörige von Ausländern in China

S1: längere Aufenthalte bei einem Angehörigen, der in China arbeitet oder studiert. S2: kurze Familienbesuche oder private Angelegenheiten bis zu 180 Tage.

M

Geschäftsreisen & Handel

Für Meetings, Messen, Lieferantenbesuche und geschäftliche Tätigkeiten. Eine Beschäftigung ist damit nicht erlaubt.

L

Tourismus

Für Urlaub und Besichtigungen, einschließlich berechtigter Gruppenreisen.

F

Austausch & Besuche

Für nichtkommerziellen Austausch, Besuche und Studienreisen.

X1 / X2

Studium

X1: Studium von mehr als 180 Tagen. X2: Studium von bis zu 180 Tagen.

Q1 / Q2

Angehörige chinesischer Staatsbürger

Für Angehörige chinesischer Staatsbürger oder von Ausländern mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht. Q1 für die langfristige Familienzusammenführung, Q2 für kurze Besuche.

R

Hochqualifizierte Fachkräfte

Für anerkannte Spitzenkräfte und dringend benötigte Spezialisten.

K

Junge Talente aus Wissenschaft & Technik

Für berechtigte junge MINT-Fachkräfte; im Oktober 2025 eingeführt, mit eigenen Qualifikationsanforderungen.

J1 / J2

Journalisten

J1: ständige ausländische Korrespondenten. J2: kurzfristige Berichterstattung.

C

Besatzung & Transport

Für internationale Besatzungsmitglieder, berechtigte Angehörige und grenzüberschreitende Fahrer.

G

Transit

Für die Durchreise durch China, sofern ein Visum erforderlich ist.

D

Daueraufenthalt

Für Personen mit Genehmigung zur dauerhaften Niederlassung in China. Kein Geschäfts- oder Gründervisum.

Erst eine kurze Reise? Dann brauchen Sie womöglich kein Visum.

Im Rahmen der einseitigen Visumbefreiung Chinas können deutsche Staatsangehörige derzeit für bis zu 30 Tage visumfrei einreisen – für Geschäftstermine, Messen, Tourismus, Familienbesuche und Transit. Das eignet sich gut, um vor der Firmengründung Lieferanten zu besuchen, berechtigt aber nicht zur Arbeitsaufnahme. Die Regelung gilt jeweils für einen festen Zeitraum und wurde bereits mehrfach verlängert. Prüfen Sie daher vor der Reise den aktuellen Stand und das Enddatum.

Diplomaten-, Höflichkeits- und Dienstvisa sind eigene Kategorien. Visumfreie Einreise und Transit hängen von Staatsangehörigkeit, Reiseroute und aktueller Regelung ab. Für Hongkong und Macau gelten eigene Einreisebestimmungen.

Quellen: Chinesisches Außenministerium: Visakategorien · Nationale Einwanderungsbehörde (NIA) · NIA: K-Visum

02 / UNSERE VISUMPAKETE

Zwei Wege. Ein Team an Ihrer Seite.

Zunächst prüfen wir Ihre Voraussetzungen und Ihre persönliche Situation. Danach legen wir Unterlagen und Leistungsumfang fest. Wichtig: Allein der Besitz einer chinesischen Firma berechtigt Sie nicht, dort zu arbeiten.

ARBEITEN IN CHINA

Z-Visum & Arbeitserlaubnis

Für deutsche Staatsangehörige und andere Ausländer, die eine zulässige Beschäftigung bei einem berechtigten Arbeitgeber in China aufnehmen – auch für Gründer, die bei ihrer eigenen Gesellschaft angestellt sind.

1.020 €ca. pro Person · Rechnung über 8.500 RMB

Ziel: eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr, vorbehaltlich der Genehmigung.

Unsere Leistungen

  • Wir begleiten Sie durch Arbeitserlaubnis-Vorabbescheid (Notification Letter), Z-Visum und die Schritte nach der Einreise.
  • Sie erhalten eine Checkliste der Unterlagen und einen klaren Zeitplan.
  • Wir halten Sie durchgehend auf Deutsch oder Englisch auf dem Laufenden.

Was deutsche Antragsteller in der Regel benötigen

  • Eine echte, zulässige Stelle und einen berechtigten Arbeitgeber in China.
  • Reisepass, Passfoto und unterschriebene Antragsformulare.
  • Arbeitsvertrag sowie Hochschulabschluss und Nachweise über Berufserfahrung; den Abschluss mit Apostille der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes.
  • Ein Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz, mit Apostille und Übersetzung, sowie gegebenenfalls Gesundheitsnachweise.

Die Voraussetzungen hängen von der Kategorie der Arbeitserlaubnis und den örtlichen Regeln ab; manche Städte erlauben Ausnahmen oder alternative Kriterien. Das Z-Visum ist nur der Einreiseschritt – es ist selbst keine Arbeitserlaubnis für 1 Jahr.

Ohne medizinische Untersuchung. Konsulargebühren, beglaubigte Übersetzungen, Apostillen und sonstige Fremdkosten weisen wir in Ihrem Angebot aus.

Voraussetzungen für mein Arbeitsvisum prüfen ↗

MIT DER FAMILIE NACH CHINA

S-Visum für Familienangehörige

Für Angehörige, die zu einem Ausländer ziehen oder ihn besuchen, der zum Arbeiten, Studieren oder aus einem anderen anerkannten Grund in China lebt.

480 €ca. pro Person · Rechnung über 4.000 RMB

S1 für längere Aufenthalte · S2 für kürzere Besuche

So funktioniert es

  • S1: für Aufenthalte von mehr als 180 Tagen; die Aufenthaltserlaubnis wird nach der Einreise beantragt.
  • S2: für Aufenthalte von bis zu 180 Tagen; die erlaubte Aufenthaltsdauer steht im Visum.
  • Unterstützung bei Verwandtschaftsnachweisen und Einladungsschreiben.

Was deutsche Familien in der Regel benötigen

  • Reisepass, Passfoto und Antragsformulare.
  • Ein Einladungsschreiben sowie Kopien von Reisepass und chinesischer Aufenthaltserlaubnis der einladenden Person.
  • Heirats- oder Geburtsurkunden mit Apostille aus dem ausstellenden Land und Übersetzung ins Chinesische.
  • Für S1: Ehepartner, Eltern, Schwiegereltern oder Kinder unter 18 Jahren. Das S2-Visum umfasst einen weiteren Kreis von Angehörigen.

Diese Visa gelten auch für bestimmte private Angelegenheiten; dieses Paket konzentriert sich jedoch auf Familienanträge. Genehmigung und Aufenthaltsdauer hängen vom Einzelfall und vom Status der einladenden Person ab. Familienvisa berechtigen nicht zur Arbeitsaufnahme.

Keine Arbeitsberechtigung. Bevor Sie uns beauftragen, klären wir, ob S1 oder S2 passt, welche Schritte zur Aufenthaltserlaubnis nötig sind und welche Fremdkosten anfallen.

Visa für meine Familie planen ↗

Euro-Beträge sind Näherungswerte bei einem Kurs von 8,3 RMB = 1 €; Angebote und Rechnungen erstellen wir in RMB. Über Genehmigungen, Anzahl der Einreisen und Aufenthaltsdauer entscheiden die Behörden. Den endgültigen Leistungsumfang und etwaige anfallende Steuern auf unsere Leistungen bestätigen wir vor der Zahlung.

03 / DER ABLAUF

Was passiert – und wann.

So läuft ein Erstantrag aus Deutschland üblicherweise ab. Verlängerungen, Arbeitgeberwechsel und Anträge innerhalb Chinas können anderen Schritten folgen.

Z-Visum Schritt für Schritt

  1. Stelle und Antragsteller prüfen. Wir klären, ob der Arbeitgeber berechtigt ist und welche Kategorie der Arbeitserlaubnis gilt.
  2. Unterlagen vorbereiten und Antrag stellen. Wir stellen die Unterlagen von Arbeitgeber und Antragsteller zusammen, darunter Ihren apostillierten Abschluss und Ihr Führungszeugnis, und beantragen in China den Arbeitserlaubnis-Vorabbescheid.
  3. Z-Visum in Deutschland beantragen. Mit dem genehmigten Vorabbescheid stellen Sie den Antrag beim chinesischen Visa-Antragszentrum, das für Ihren Wohnort in Deutschland zuständig ist.
  4. Einreisen und anmelden. Melden Sie Ihre Unterkunft an, absolvieren Sie gegebenenfalls die erforderliche Gesundheitsprüfung und schließen Sie die Arbeitserlaubnis zügig ab.
  5. Aufenthaltserlaubnis erhalten. Beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis zu Arbeitszwecken, in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise. Nehmen Sie die Arbeit erst auf, wenn Sie die erforderliche Genehmigung besitzen.

S-Visum Schritt für Schritt

  1. S1 oder S2 wählen. Wir prüfen Verwandtschaftsverhältnis, Zweck, geplante Aufenthaltsdauer und den Status der einladenden Person in China.
  2. Familienunterlagen vorbereiten. Wir stellen apostillierte Personenstandsurkunden, Einladung und Unterlagen der einladenden Person zusammen, bei Bedarf mit Übersetzungen.
  3. Visumantrag einreichen. Der Antrag wird beim für Ihren Wohnort zuständigen Visa-Antragszentrum gestellt – persönlich oder mit zusätzlichen Nachweisen, falls angefordert.
  4. Einreisen und anmelden. Prüfen Sie Einreisen und Aufenthaltsbedingungen des Visums und melden Sie Ihre Adresse vor Ort an.
  5. Den richtigen nächsten Schritt gehen. Inhaber eines S1-Visums beantragen innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis. Inhaber eines S2-Visums bleiben innerhalb der erlaubten Frist und beantragen eine mögliche Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf.

Planen Sie den gesamten Zeitrahmen ein.

Führungszeugnis, Apostillen, beglaubigte Übersetzungen, Termine im Visa-Antragszentrum und getrennte Behördenentscheidungen beeinflussen Ihren Zeitplan. Nach Prüfung Ihres Falls erhalten Sie von uns einen voraussichtlichen Zeitplan. Beginnen Sie Verlängerungen frühzeitig und informieren Sie uns über jeden Wechsel von Arbeitgeber, Adresse oder familiärer Situation.

Offizielle Informationen: NIA: Aufenthaltserlaubnis · Shenzhen: Unterlagen und Verfahren zur Arbeitserlaubnis · HCCH: Apostille-Behörden nach Ländern · Frist für die Aufenthaltserlaubnis mit S1-Visum

Weitere Fragen zum Visum? Lesen Sie unsere FAQ ↗

KUNDENSTIMMEN

Echte Umzüge. Mit Zustimmung veröffentlicht.

Für diesen Bereich sammeln wir derzeit verifiziertes Feedback unserer Kunden zu Visum und Arbeitserlaubnis.

Freigegebene Kundenstimmen erscheinen hier. Sprechen Sie unser Team gern auf Ihre eigene Situation an.

IHRE SITUATION ALS AUSGANGSPUNKT

Arbeit, Familie oder beides?

Nennen Sie uns Ihre Staatsangehörigkeit, die Stadt, die Sie in Betracht ziehen, Ihre beruflichen Pläne und wer Sie begleiten wird.

Mit unserem Team sprechen ↗

IHR NÄCHSTER SCHRITT IN CHINA

Weitere Unterstützung für Ihr Unternehmen.

Visuminformationen geprüft am 29. Oktober 2026. Die Anforderungen hängen vom Antragsort, Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihren Umständen ab. Bestätigen Sie die aktuelle Checkliste immer bei der zuständigen Stelle.

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